05. Dezember 2009
Jeder hat ihn schon einmal gesehen, den Disclaimer. Darin wird sich vorsorglich von fremden Inhalten die per Link zu erreichen sind distanziert um rechtlichen Konsequenzen per Einzeiler aus dem Weg zu gehen. Noch ein Urteil vom Landgericht in Hamburg angehangen und man wiegt sich in Sicherheit. Die rechtliche Situation ist aber in Wirklichkeit eine andere und das Urteil des LG Hamburg wurde fehlinterpretiert.
Der Law Podcast versucht Licht ins Dunkel zu bringen und räumt auf mit 10 Jahre altem unausrottbarem Schwachsinn.
Links zu anderen
Links zu anderen Seiten im Internet stellen eine Empfehlung dar, so werden sie von Suchmaschinen und auch vielen Menschen interpretiert. Empfehlen Sie nun eine andere Seite im Internet, distanzieren sich aber vorsorglich von deren Inhalten per Disclaimer so ist das in gewisser Weise paradox. Im Fall der Fälle würde man Ihnen wohl eher unterstellen, dass Sie sehr wohl von den rechtswidrigen Inhalten wussten und sich genau aus diesem Grund davon distanziert haben.
| < Zurück | Weiter > |
|---|